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Die Merz-Regierung plant eine  Pflichtversicherung  gegen  Klimaschäden . Hausbesitzer sind betroffen. Ein neues Gesetz könnte vieles verändern.

München – Die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz beabsichtigt, eine  Pflichtversicherung  für Hausbesitzer einzuführen. Im  Koalitionsvertrag  ist festgelegt, dass  Elementarschutzversicherungen  gegen  Klimaschäden  zukünftig verpflichtend sein sollen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Immobilieneigentümer. Beispielsweise müssen auch bestehende Versicherungen geändert werden.

Regierung plant Pflichtversicherung: „Hochwasser sind Albtraum“ – anspruchsvolles Projekt

Das geplante Gesetz wird als eines beschrieben, „das schützt, vorsorgt und solidarisch absichert“. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte fast ein Jahr nach den Hochwasserschäden in Süddeutschland an, dass die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bei Wohngebäuden noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden soll. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen betonte sie: „Wir brauchen eine bessere Absicherung vor Naturkatastrophen, dazu gehört auch ein breiter Versicherungsschutz gegen Elementarschäden.“ Denn: „Nichtstun ist keine Option.“

Die Details dieses „anspruchsvollen“ Projekts werden derzeit geprüft. Aus Erfahrungen mit  Extremwetterereignissen , wie im Ahrtal oder in Süddeutschland, ist bekannt, dass die „Folgen von Hochwasser und Starkregen sind oft ein Albtraum für die Betroffenen“, so Hubig. Der  Klimawandel  verstärkt diese Ereignisse. Dennoch sollen weder Hauseigentümer noch Mieter finanziell überlastet werden, warnt die SPD-Politikerin.

Überschwemmungen in Bayern sorgten im Juni 2024 für hohe Kosten. © Imago

Versicherung darf Hausbesitzer nicht überfordern: „Staat kann Preis positiv beeinflussen“

Auch Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des  Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft  (GDV), warnt davor. Auf der Website des Deutschen Bundestages wird der Antrag als „ein konstruktiver Beitrag zur Diskussion um die Elementarschadenversicherung“ bezeichnet. Ernst Rauch, Chefklimatologe der  Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft , betont die Bedeutung eines angemessenen Preises für den Versicherungsschutz. Nur so können „Anreize für bessere Vorbeugemaßnahmen geschaffen werden“.

Dies würde die Schäden bei Extremwetterereignissen deutlich reduzieren und die finanzielle Belastung der Gesellschaft verringern. Derzeit ist die Absicherungsquote gegen Sturm und Hagel in Deutschland hoch, jedoch besteht „eine erhebliche Versicherungslücke gegen Überschwemmung und weitere Elementargefahren“. Laut der Augsburger Allgemeinen sind etwas mehr als 50 Prozent der Privathäuser gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Um den Versicherungsschutz erschwinglich zu halten, kann der Staat „die Versicherbarkeit und den Preis für Versicherungsschutz durch staatliche Präventionsmaßnahmen sehr positiv beeinflussen“, erklärt Rauch.

„Bauverbot in Überschwemmungsgebieten“: Hochwasser in Süddeutschland kostet 4,1 Millionen Euro

Die Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg im Juni 2024 verursachten Schäden in Höhe von 4,1 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte der Schäden war nicht versichert. Der GDV begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, betont jedoch die Bedeutung der Ausgestaltung, so Käfer-Rohrbach. „Eine Pflichtversicherung verhindert keine Wetterextreme.“ Sie fordert: „Wir brauchen ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten.”

Neue Versicherungen künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung – Stichtag für alte Verträge

Da viele Elementarschäden nicht von bestehenden Versicherungen abgedeckt sind, greift der Staat mit  Steuergeldern  ein, „wenn das Wetter ganze Landstriche verwüstet“, so die Bundesjustizministerin. Die Augsburger Allgemeine berichtet, dass die Pflicht zunächst nur für die Versicherungswirtschaft gelten soll. Zukünftig sollen neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit  Elementarschadenabsicherung  angeboten werden.

Bestehende Versicherungen müssen „zu einem Stichtag“ um die verpflichtende Elementarversicherung erweitert werden. Eine staatliche Rückversicherung soll die Kostenrisiken für private Versicherungsunternehmen und die Prämien für Hausbesitzer stabil halten. Ob Privatbesitzer unter bestimmten Umständen auf die Versicherung verzichten können, ist laut der Augsburger Zeitung zunächst noch unklar.



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