Der Deutsche Handballbund (DHB) hat im Fall des ehemaligen Trainers André Fuhr (53) eine Niederlage vor Gericht erlitten.
Das Landgericht Dortmund kam zu dem Urteil, dass der DHB die Arbeit einer eingesetzten, unabhängigen Kommission beenden muss.
Fuhrs Anwalt Markus Buchberger: „Das Urteil ist ein Wendepunkt in diesem Fall.“
Hintergrund: Die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger hatten Fuhr im September 2022 öffentlich Machtmissbrauch und emotionale Gewalt vorgeworfen. Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen hatten sich sowohl sein Klub Borussia Dortmund als der DHB, bei dem Fuhr die U20 trainiert hatte, von Fuhr getrennt.
Das Urteil in Dortmund bestätigt nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli. Das OLG hatte bereits entschieden, dass das Einsetzen einer externen Kommission zur Aufarbeitung des Falles in der Verbandssatzung nicht vorgesehen sei. Fuhr hatte sich dagegen gewehrt, dass der DHB zur Aufarbeitung von Vorwürfen zahlreicher Spielerinnen eine externe Kommission eingesetzt hatte.
Der DHB kann gegen das Urteil erneut in Berufung gehen. Darüber soll nun beraten werden.
DHB-Präsident Andreas Michelmann: „Grundsätzliche Auffassung des DHB war und bleibt es hierbei, dass auch in diesem Fall auf Basis der Verbandsautonomie sowie der Satzung des DHB die Einrichtung einer externen und unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung und Prävention zulässig ist. Betroffeneninteressen sowie der nachhaltige Schutz anvertrauter Personen dürfen nicht in den Hintergrund treten.“
Aus der Sicht von Fuhr-Anwalt Buchberger könne eine Berufung aber nur zum Ziel haben, die Aufklärung zu verzögern.
Die Vorsitzende des Verfahrens verwies ausdrücklich auf eine Einzelfallentscheidung, von der nichts auf andere Fälle abzuleiten sei. Im konkreten Fall sei für das Urteil mit ausschlaggebend gewesen, dass Fuhr zu den Vorwürfen nicht befragt worden sei. Das hatte der Trainer mehrfach beklagt.