Vornamen von Messerangreifern
Verfassungsgericht: Über AfD-Anfrage muss neu entschieden werden
04.06.2025, 18:20 Uhr
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3482 Messerangriffe werden 2023 in Berlin verübt. Ein AfD-Abgeordneter will vom Senat eine Liste der 20 häufigsten Vornamen von deutschen Verdächtigen haben. Das Abgeordnetenhaus verweigert diese Auskunft. Die Begründung dafür lassen Richter jedoch mit knapper Mehrheit nicht gelten.
Der Berliner Senat muss neu über die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der AfD zu den 20 häufigsten Vornamen deutscher Verdächtiger im Fall von Straftaten mit Messern entscheiden. Dies entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof mit knapper Mehrheit in einem von einem AfD-Politiker im Abgeordnetenhaus angestrengten Organstreitverfahren . Die mit Risiko von Identifizierungen begründete Ablehnung der Beantwortung durch den Senat überzeugte die Richter nicht.
Das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten beschränkt zwar das parlamentarische Auskunftsrecht, betonte das Verfassungsgericht des Landes Berlin. Im vorliegenden Streitfall erscheine die “Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen” jedoch nicht plausibel. Der Senat habe seine Antwortverweigerung nicht tragfähig begründet und dadurch das in der Verfassung verankerte Fragerecht des Abgeordneten verletzt. Er muss sich erneut mit der Anfrage der AfD befassen.
Der bereits am 13. Mai ergangene Beschluss fiel jedoch äußerst knapp aus. Vier der neun Richterinnen und Richter verfassten ein Sondervotum , in dem sie zu einer ganz anderen Einschätzung kamen. Ihrer Meinung nach würde die Nennung der Vornamensliste die Menschenwürde verletzen und diskriminierend sein. Eine Beantwortung der Anfrage sei dem Senat “verfassungsrechtlich verboten”.
Das Verfassungsgericht wies außerdem darauf hin, dass es sich aus formalen rechtlichen Gründen entsprechend der ständigen Rechtsprechung ausschließlich auf die Argumente stützte, die von den Beteiligten vor Beginn des Verfahrens eingereicht wurden. Erst während der Verhandlung hob der Senat auch Überlegungen hervor, die die Anfrage aufgrund der Sorge vor einer “pauschalen Abwertung von deutschen Staatsangehörigen mit vermeintlichem Migrationshintergrund” nicht beantwortet werden sollte. Diese Überlegungen spielten bei der Entscheidung jedoch keine Rolle.
Konkret ging es in dem Verfahren laut Gericht um eine schriftliche Anfrage eines AfD-Abgeordneten. Dieser forderte Auskunft über alle 2023 in der Hauptstadt polizeilich erfassten Straftaten, bei denen Messer als Tatmittel verwendet wurden. Unter anderem verlangte er eine Liste der 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Senat beantwortete die Anfrage des Parlamentariers weitgehend, verweigerte jedoch die Liste mit den häufigsten Vornamen.
Laut Deutscher Polizeigewerkschaft gab es in Berlin im vergangenen Jahr 3412 Messerangriffe, was einem Rückgang von zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (3482). 51,7 Prozent der Fälle seien in der Öffentlichkeit begangen worden. Insgesamt wurden 2532 Verdächtige ermittelt, die an Taten beteiligt waren, bei denen ein Messer verwendet wurde. Die bedeutende Mehrheit war männlich (87,6 Prozent). 58,1 Prozent hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die aktuelle Debatte um die Messerangriffe in Berlin wirft grundlegende Fragen zur Öffentlichkeit und Datenschutz auf. Während die Forderung nach Daten zur Kriminalität eine transparente politische Diskussion anregen kann, bestehen Bedenken, dass solche Informationen auch zur Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen führen können. Der Senat ist gezwungen, die Balance zwischen dem Recht auf Information und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte zu finden. Diese Entscheidung wird mehr als nur den Umgang mit Daten betreffen, sie spiegelt auch die gesellschaftliche Stimmung und die Herausforderungen wider, mit denen Deutschland heute konfrontiert ist.

